Mündliche Prüfung statt Klassenarbeit

Fremdsprachenunterricht in der Schule erfährt schon seit langem eine Neuausrichtung. Zentraler Aspekt dabei ist die Stärkung der mündlichen Leistung. Da Sprachen in erster Linie gesprochen und nicht geschrieben werden, erscheint es notwendig, diese Kompetenz auch weiter in den Fokus des Fremdsprachenunterrichts und auch der Leistungsbewertung zu rücken. Dieses kommt vor allem den Französischlernenden zugute, da z.B. Fehler im schriftlichen Bereich viel mehr als im Mündlichen zum Tragen kommen.

Da es laut APO-SI bereits in der Sekundarstufe I möglich ist, eine Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung zu ersetzen, nutzen wir diese Möglichkeit in den Klassen 7 und 8.

Es geht in diesen Prüfungen nicht in erster Linie um die Abfrage von Wissen, sondern um die Kommunikationsfertigkeiten der SchülerInnen. Die SchülerInnen sollen unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, sich zusammenhängend in der Fremdsprache zu äußern und zu kommunizieren. Selbstverständlich haben die Themen unterrichtliche Bezüge und werden demgemäß auch einige Zeit im Unterricht vorbereitet.

Auch in der gymnasialen Oberstufe werden mündliche Prüfungen durchgeführt, da diese Form der Leistungsbewertung in den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) verankert ist. Seit dem Schuljahr 2014/15 tritt im 1.Halbjahr der Qualifikationsphase eine mündliche Prüfung an die Stelle einer Klausur.
Wie bei einer Klausur bezieht sich die mündliche Prüfung inhaltlich auf das Thema der vorangegangenen Unterrichtsreihe. Dort setzen sich die Jugendlichen mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinander, mit dem Ziel der Förderung ihrer interkulturellen Handlungsfähigkeit.

Sowohl die Prüfung in der Sek I als auch in der Sek II findet als Partnerprüfung statt und besteht aus zwei Teilen:
Teil 1 – „Zusammenhängendes Sprechen“
Teil 2 – „An Gesprächen teilnehmen“.

Informationen zur Leistungsbewertung finden Sie im Downloadbereich der Fachschaften.

 

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